Gehobene medizinisch-technische Dienste

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Unter den gehobenen medizinisch-technischen Diensten versteht man in Österreich verschiedene nicht-ärztliche medizinische Berufe.

Seit 5. Juli 2005 gelten neue Berufsbezeichnungen, die alten sind aber noch überwiegend in Verwendung:

  • Diätologin – Diätologe
zuvor: Diplomierter Diätassistent und ernährungsmedizinischer Berater
  • Ergotherapeutin – Ergotherapeut
zuvor: Diplomierter Ergotherapeut
  • Logopädin – Logopäde
zuvor: Diplomierter Logopäde
  • Biomedizinische Analytikerin – Biomedizinischer Analytiker (BMA)
zuvor: Diplomierter medizinisch-technischer Analytiker (MTA)
  • Orthoptistin – Orthoptist
zuvor: Diplomierter Orthoptist
zuvor: Diplomierter Physiotherapeut
  • Radiologietechnologin – Radiologietechnologe
zuvor: Diplomierter radiologisch-technischer Assistent (RTA)

In der Schweiz wird unterschieden zwischen den Gesundheitsberufen im medizinisch-therapeutischen Bereich (wie z. B. Physiotherapie, Logopädie usw.) und den Berufen im medizinisch-technischen Bereich (wie z. B. der Podologie).[1]

Die jeweilige Ausbildung in den medizinisch-technischen Berufen erfolgt in dreijährigen Bachelorstudien an Fachhochschulen.

Die Ausbildung erfolgte ursprünglich an dreijährigen medizinisch-technischen Akademien. Auch zum Einstieg in diese Akademien war eine Matura oder andere Studienberechtigung erforderlich. Ab Herbst 2006 wurde die Ausbildung schrittweise auf Fachhochschulen übertragen, die mittlerweile die medizinisch-technischen Akademien abgelöst haben. Ziel dieser Änderung war es, die Ausbildung im Sinne des Bologna-Prozesses international vergleichbarer zu machen.[2]

Neben den gehobenen medizinisch-technischen Diensten gibt es den medizinisch-technischen Fachdienst, der Grundzüge des Laboratoriumsdienstes, der Radiologie und der Physiotherapie umfasst. Für die zweieinhalbjährige Ausbildung ist keine Matura erforderlich. Das Diplom berechtigt zur Ausbildungen zu Biomedizinischen Analytik, Radiologietechnologie und Physiotherapie auch ohne Matura.

Gesundheitsfachberuf

In Deutschland bezeichnet man die medizinisch-technischen Dienste als Funktionsdienste.

Einzelnachweise

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  1. „Gesundheitspersonal in der Schweiz – Nationaler Versorgungsbericht 2021“ (PDF; 2,3 MB), auf obsan.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes, BGBl. I Nr. 70/2005 samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage.