Amtsgericht Polzin

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Das Amtsgericht Polzin war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Polzin, Provinz Pommern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Polzin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köslin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Polzin.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Belgard den Stadtbezirk Polzin und die Amtsbezirke Altschlage, Arnhausen, Buslar, Collatz, Damen, Schloss Polzin, Groß-Popplow, Redel, Reinfeld und Wusterbarth, sowie Amtsbezirk Woldisch Tychow ohne die Gutsbezirke Ballenberg, Bergen und Woldisch Tychow.[1]

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Polzin unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Polzin.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 464 online