Diskussion:Kommunalwahlrecht (Bayern)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rudolph Buch in Abschnitt Weblinks
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Abschnitt zu wahlrechtlichen Bestimmungen z. T. veraltet

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Der Abschnitt Kommunalwahlrecht (Bayern)#Wesentliche wahlrechtliche Bestimmungen ist zum Teil veraltet. Zur Kommunalwahl 2014 gab es einige Neuerungen (siehe Kommunalwahlen in Bayern 2014#Neuerungen für die Kommunalwahl 2014), die noch nicht eingearbeitet sind. Beispiel: Für das passive Wahlrecht ist jetzt eine Wohnung in der Kommune hinreichend. --Simified (Diskussion) 00:12, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Richtiger Einwand, ist korrigiert. Vielen Dank! --Rudolph Buch (Diskussion) 00:45, 22. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Abschnitt Historische Entwicklung

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Die Existenz des Abschnitts ist lobenswert, aber inhaltlich stellt er die komplexen Verhältnisse, die nach der Säkularisation herrschten nicht ausreichend dar. Ich bin auch kein Experte in dieser Frage, will aber bereits existierende Artikel über Bürgermeister in Regensburg bearbeiten und stelle fest, dass in den Artikeln zwar über deren Wahl berichtet wird, aber nicht darüber wer überhaupt wahlberechtigt war. Man muss doch heutigen Lesern sagen, was es zu bedeuten hat wenn es z.B. im Artikel über Oskar von Stobäus heißt, dass er einstimmig gewählt wurde und das auch noch auf Lebenszeit. Ich habe nun einige Informationen über diese Frage für Regensburg gefunden und werde versuchen, das im Abschnitt einzubringen. Allerdings war Regensburg innerhalb von Bayern ein Spezialfall, den man wohl noch auf Nürnberg nicht aber ohne weiteres auf andere Städte übertragen kann. Also wenn sich jemand berufen fühlt, das Problem umfassender zu erläutern, würde ich mich freuen.--RuessRGB (Diskussion) 12:29, 2. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Wahlverfahren? Leider fehlt im Artikel nach welchem Wahlverfahren die Zahl der Sitze pro Partei errechnet werden. Möglich wäre z.B. Hare-Niemeyer d'Hondt, Sainte-Lague, ... (nicht signierter Beitrag von 92.74.98.206 (Diskussion) 14:20, 8. Jul. 2019 (CEST))Beantworten

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Hallo Benutzer:Chiananda, der SZ-Artikel über den Wunsch einer einzelnen Abgeordneten, die Bezeichnungen zu ändern, ist kein sinnvoller Weblink. Im Artikelthema "Kommunalwahlrecht" ist das nur ein sehr unbedeutender Teilaspekt, der Tageszeitungsartikel mit ein paar Meinungsäußerungen ist auch nicht "vom Feinsten" zum Thema und enthält praktisch keine weiterführenden Informationen zum Kommunalwahlrecht. Auf Basis dieser einen Zeitungsmeldung lässt sich nicht mal der Artikelinhalt sinnvoll ergänzen ("die Landtagsabgeordnete Simone Strohmayr will das ändern" ist keine bedeutsame Information), da ist sie als Weblink völlig überbewertet. Naheliegender wäre, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Vf. 15-VII-16 zu verlinken, aber auch da sehe ich keine direkte Deckung mit dem Artikelthema und keinen Zusatznutzen für dessen Verständnis. Ich nehme den Weblink also wieder raus, stell ihn bitte nicht wieder ein, bevor es nicht weitere Meinungen dazu gibt. --Rudolph Buch (Diskussion) 10:57, 19. Feb. 2020 (CET)Beantworten