Diskussion:Open Archives Initiative

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OAI dient auch dazu, dass Ablieferer ihrer Ablieferungspflicht gegenüber einer Pflichtexemplarbibliothek nachkommen, nämlich dann, wenn der Umfang der abzuliefernden Dokumente so groß ist, dass das hierfür sonst verwandte Einzelanmeldungsverfahren (mit einem Papierformular) zu ineffizient ist. Gleiches gilt für Fälle von Retro-Harvesting durch eine Pflichtexemplarbibliothek, z.B. wenn Einrichtungen aufgelöst werden und deren Archiv aber erhalten bleiben soll. Näheres unter http://www.d-nb.de 213.178.69.186 13:25, 22. Feb. 2007 (CET)Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 04:29, 27. Nov. 2015 (CET)Beantworten