From the River to the Sea

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Der Slogan bei Demonstration in Columbus

From the River to the Sea (englisch; arabisch من النهر إلى البحر min an-nahr ila l-bahr; hebräisch מן הנהר עד לים Min ha-nahar ad la-yam) ist eine politische Parole, die momentan im Zusammenhang mit dem Israel-Palästina-Konflikt verwendet wird. Sie bezieht sich auf das Gebiet zwischen Jordan („River“) und Mittelmeer („Sea“), zu dem neben Israel auch das Westjordanland und der Gazastreifen gehören. Im palästinensischen Kontext lautet die englischsprachige Parole vollständig “From the River to the Sea, Palestine will be free” ‚Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein‘. Der Slogan wird von verschiedenen pro-palästinensischen Gruppierungen und auf antiisraelischen Demonstrationen verwendet. Von einigen nationalkonservativen israelischen Politikern wird die Phrase vereinzelt zur Ablehnung einer Zweistaatenlösung genutzt.

Die Deutung erstreckt sich von einem allgemeinen Aufruf zu Freiheit und Gleichheit für Palästinenser über die Forderung nach einem Ende der Besatzung bis hin zu einer Einstaatenlösung oder sogar der Zerstörung Israels. Aufgrund seiner Nutzung durch terroristische Organisationen wie die Hamas wird die Parole als israelbezogener Antisemitismus und als Aufruf zur Gewalt betrachtet. Die Strafbarkeit der Slogans wird seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel 2023 unterschiedlich beurteilt.

Herkunft, Bedeutung und Verwendung

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Karte von Israel und den palästinensischen Gebieten gemäß dem Oslo-Abkommen. Der Jordan mit dem See Gennezaret (oben) und dem Toten Meer (unten) befindet sich auf der rechten Seite, das Mittelmeer auf der linken Seite.

Der israelisch-amerikanische Historiker Omer Bartov sagte in einem Interview mit dem Magazin Democracy Now!, dass bereits vor der Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 der Slogan im revisionistischen Spektrum des Zionismus unter Führung von Wladimir Jabotinsky verwendet wurde. Jabotinsky und seine Anhänger sprachen von der Gründung eines jüdischen Staates in ganz Palästina und sangen ein Lied mit dem Text: „Der Jordan hat zwei Ufer; dieses hier ist unseres, und das andere auch“, was auf einen jüdischen Staat hindeutet, der sogar über den Jordan hinausgeht.[1]

Laut dem amerikanischen Historiker Robin D. G. Kelley lässt sich der Slogan auf zionistische Parolen zurückführen, die die Grenzen von Eretz Israel bezeichneten.[2] Er fügt hinzu, dass in den 1960er Jahren die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) mit demselben Slogan die Gründung eines arabischen Staates forderte, der das gesamte Gebiet des ehemaligen britischen Mandats Palästina umfassen sollte.[3] Die PLO-Charta von 1964 forderte „die vollständige Rückeroberung des unrechtmäßig besetzten Heimatlandes“, erklärte jedoch, dass „Juden palästinensischer Herkunft als Palästinenser angesehen werden sollen, wenn sie bereit sind, friedlich und loyal in Palästina zu leben“.[4] Dies schließt alle Juden ein, die vor 1947 dort geboren wurden, sowie deren Nachkommen. Nach der Änderung der Charta im Jahr 1969, die auch neuere jüdische Einwanderer einschloss,[4] interpretiert Kelley die Verwendung des Slogans ‘Free Palestine from the river to the sea’ seitdem als Forderung nach einem einheitlichen, demokratischen und säkularen Staat.[5]

Nach Meinung von Elliott Colla ist es ungewiss, wann der Slogan innerhalb der palästinensischen Protestkultur entstanden sei.[6] Er weist darauf hin, dass dieser Ausdruck in den Palästinensischen Nationalchartas von 1964 und 1968 sowie in der Hamas-Charta von 1988 nicht vorkomme.[6] Er erwähnt auch, dass er keine Beweise für dessen Verwendung in dokumentierten Quellen aus den 1960er oder 1970er Jahren gefunden habe. Nach Auskunft von palästinensischen Aktivisten seien früheste Beispiele der Parole während der Ersten Intifada aufgekommen.[6]

Laut Amos Goldberg und Alon Confino zeigte die amerikanische Geschichtsprofessorin Maha Nassar, dass der Slogan „From the River to the Sea“ in den 1960er Jahren während der Dekolonialisierung Afrikas und Asiens in Fatah-Kreisen populär wurde. Die Vorstellung habe damals „auf die Errichtung eines säkularen, demokratischen und egalitären Staates in ganz Palästina“ abgezielt, „in dem die Juden volle Gleichberechtigung genießen sollten, aber ohne die Privilegien des Zionismus“.[7] Die Idee eines freien Palästinas schloss laut Nassar damals auch die Befreiung von der autoritären jordanischen und ägyptischen Herrschaft im Westjordanland und im Gazastreifen ein.[8][9]

2017 übernahm die Terrororganisation Hamas die Parole in ihr Grundsatzpapier. Der in der Hamas-Charta von 1988 formulierte Anspruch auf das gesamte Gebiet des historischen Palästinas blieb unverändert und wurde nun mit geografischen Angaben versehen.[10] Darin heißt es im Artikel 20: „Hamas lehnt jede Alternative zu einer kompletten und vollständigen Befreiung von Palästina ab, vom Fluss zum Meer“. Die Aussage richtet sich, laut Armin Pfahl-Traughber, gegen das Existenzrecht Israels, das zugunsten eines souveränen Palästinas aufgehoben werden soll. „From the River to the Sea, Palestine will be free“ (oder die Kurzform: „From the River to the Sea“) sei bei Demonstrationen in Europa „eine häufig gerufene und gezeigte Parole“.[11]

Die vollständige Parole lautet „From the river to the sea, Palestine will be free“ und dient als Anspielung auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan, der Israel im Nordosten begrenzt, und dem Mittelmeer im Westen. Die Verwendung dieses Slogans ist umstritten und Gegenstand unterschiedlicher Interpretationen und politischer Auseinandersetzungen. Verwendet wird er von friedlichen Bestrebungen zur Förderung der palästinensischen Unabhängigkeit bis hin zu kontroversen Debatten über den Nahostkonflikt, da er verschiedene politische und historische Bedeutungen enthalten kann.[12] Dabei reichen Interpretationen der Parole von einer Forderung nach der Freiheit für Palästinenser von der israelischen Besatzung gemäß dem Völkerrecht über den Aufruf für einen vereinten Staat für Juden und das palästinensische Volk in der gesamten Region Palästina bis hin zu einem Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates. Der Slogan wird häufig bei pro-palästinensischen Demonstrationen und auch von Organisationen wie Samidoun und der Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) Kampagne[13] verwendet.

Im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 wird der Satz teilweise als antisemitisch interpretiert.[14] Die israelischen Historiker Amos Goldberg und Alon Confino wenden sich gegen eine generelle Verurteilung des Slogans als „antisemitisch“ oder gar als Aufruf zur Vertreibung oder Vernichtung jüdischer Israelis. Wer dies tue, müsse im Umkehrschluss israelische Forderungen nach einem Groß-Israel (vom Mittelmeer bis zum Jordan) dann allgemein als Aufruf zur Vernichtung der Palästinenser ansehen.[7] Die Bezeichnung des Slogans als „antisemitisch“ sei „ein mächtiges Instrument in den israelischen, deutschen und anderen politischen ‚toolboxes‘, um die Existenz des palästinensischen Volkes und seine Verbindung zu Palästina zu leugnen, die Besatzung und Unterdrückung zu verfestigen und den Schrei nach Freiheit und nach Recht zum Schweigen zu bringen“.[7]

Laut dem Historiker Jeffrey Herf macht das Grundsatzpapier der Hamas von 2017 klar, dass sie ganz Israel, nicht nur Ramallah, sondern auch Tel Aviv als „besetztes“ Gebiet betrachtet. Terrorakte auf Israel stelle sie als Formen des „Widerstands“ dar, die „so lange andauern sollen, bis die Befreiung erreicht ist, bis die Rückkehr vollzogen ist und bis ein vollständig souveräner Staat mit Jerusalem als Hauptstadt errichtet ist“[15]. Eine solche Rückkehr von Menschen, die 1948 Flüchtlinge waren, sowie deren Nachkommen könnte, so Herf, nur durch die Vertreibung der bestehenden jüdischen Bevölkerung erfolgen und würde somit das Ende Israels als jüdischer Staat bedeuten. Die Hamas stelle sich einen Staat vor, der „sich vom Jordan im Osten bis zum Mittelmeer im Westen und von Ras al-Naqura im Norden bis Umm al-Rashrāsh im Süden erstreckt“.[16] Dieses Gebiet umfasst den gesamten heutigen Staat Israel. So sei der Ruf From the River to the Sea eine Abkürzung des Absatzes 2 mit dem Titel „Das Land Palästina“ des Hamas-Grundsatzpapiers von 2017.[17]

Verwendung durch israelische Politiker

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Auch israelische Politiker nutzten gelegentlich, teils abgewandelt, den Satz „vom Fluss bis zum Meer“, so variierte 2014 Uri Ariel von der nationalreligiösen Partei HaBajit haJehudi den Ausspruch Jabotinskys: „Zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer wird es nur einen Staat geben, und der ist Israel.“ 2018 wandte sich Gideon Sa’ar mit der Aussage, Israel müsse „vom Fluss bis zum Meer“ in jüdischer Hand bleiben, gegen eine Zweistaatenlösung.[18] 2020 erklärte er: „Zwischen dem Jordan und dem Meer, wird es keinen anderen unabhängigen Staat geben.“[19]

Im Januar 2021 veröffentlichte die Menschenrechts-NGO B’Tselem einen Bericht mit dem Titel: ‘A regime of Jewish supremacy from the Jordan River to the Mediterranean Sea: This is apartheid.’[20][21]

Beurteilung der Verwendung

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Vor dem 7. Oktober 2023

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Deutschland

Der vorliegende vom Landgericht Mannheim unanfechtbar entschiedene Fall trug sich im Mai 2023 zu. Mit Beschluss vom 29. Mai 2024 lehnte eine Strafkammer des Landgerichts Mannheim in der zweiten Instanz die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Benutzung dieser Parole ab. Damit bestätigte die Kammer die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim und bewertete das dagegen gerichtete Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft als unbegründet. In der Begründung stellte die Strafkammer unter anderem darauf ab, dass hier nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung der grundgesetzlich geschützten und weit auszulegenden Meinungsfreiheit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls der Vorzug zu geben sei; es gebe auch keine generelle Deutung dahin, dass diese Parole ein „verbotenes“ Kennzeichen der Hamas sei, zumal deren genauer Wortlaut anders laute und es auf den genauen Kontext ankomme. Zudem sei das behördliche Verbot der Parole beziehungsweise dessen Zuordnung zur Hamas für die Gerichte schon nicht bindend und in Teilen mangels ausreichender bzw. nicht nachvollziehbarer Begründung nichtig. Auch Urteile der Verwaltungsgerichte seien für die Strafgerichte nicht bindend. Laut dem Artikelautor, Max Kolter, bleibt die weitere Entwicklung der Rechtsprechung im Hinblick auf Fälle mit einem engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum 7. Oktober 2023 abzuwarten.[22]

Nach dem 7. Oktober 2023

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Infolge des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verbot das Bundesinnenministerium die Hamas in Deutschland und als deren Kennzeichen auch die Parole Vom Fluss bis zum Meer in sämtlichen Sprachen. Die Strafbarkeit der Parole wegen §§ 86, 86a StGB wird von den Behörden in den Bundesländern unterschiedlich beurteilt. So hielten das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Verwaltungsgericht Berlin ebenso wie das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen die Parole für „voraussichtlich strafbar“. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten die Parole in ihren Entscheidungen für nicht per se strafbar gehalten. Die Generalstaatsanwaltschaften in Bayern, dem Saarland, Sachsen und Thüringen sowie die Staatsanwaltschaft Berlin stufen die Parole als strafbar ein. (Stand: Mai 2024)[23]

Einzelne Fälle

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im August 2023, dass die Parole für sich genommen nicht strafbar sei, da sie weder zu Gewalt aufrufe noch das Existenzrecht Israels in Frage stelle: Die Deutung, dass damit ganz allgemein Freiheit und Gleichberechtigung in dem bezeichneten Gebiet gefordert werde, sei nicht ausgeschlossen.[24] Das Verwaltungsgericht Münster entschied im Eilverfahren am 17. November 2023, dass die Parole keine strafbare Äußerung erkennen lasse und damit nicht als Einschränkung für die Versammlungsfreiheit dienen könne.[25][26]

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied am 22. März 2024 im Eilverfahren, dass die Stadt Frankfurt die Parole bei Demos erlauben muss.[27] Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs urteilte, dass die Parole nichts darüber aussage, wie dieses Ziel erreicht werden solle. Es seien verschiedene Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen. „Ob diese Wege politisch realistisch seien, sei dabei unerheblich, so die Kasseler Richter“.[28]

Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen entschied am 30. April 2024 in einem Eilverfahren, dass die Parole versammlungsrechtlich untersagt werden darf. Es schloss sich damit der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg an.[23][29] Der VGH Baden-Württemberg entschied am 3. April 2024 in einem Eilverfahren, dass eine pro-palästinensische Demonstration nicht unter dem Motto From the River to the Sea – Palestine will be free! stattfinden darf, und gab damit der Stadt Freiburg Recht. Die Begründung bezog sich auf eine mögliche Strafbarkeit der Parole als Kennzeichen der Hamas.[30][31]

Am 4. November 2023 beschlagnahmte die Polizei ein Plakat mit der Parole, obwohl die Wörter river, sea und Palestine geschwärzt waren.[24] Laut dem Strafrechtler Thomas Fischer ist die Nutzung der Parole im öffentlichen Raum im konkreten Bedeutungszusammenhang nach § 140 StGB (Billigung von Straftaten) strafbar, aber nicht als abstrakte Meinungsäußerung ohne weitere Billigung von Straftaten.[32] Eine Polizeisprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass die Staatsanwaltschaft bei der Parole einen Anfangsverdacht auf Volksverhetzung nach § 130 StGB sehe, weil das Existenzrecht Israels dadurch in Frage gestellt werde und sie das als strafbar einordne. Andere Parolen, die Israel angreifen, seien jedoch als Meinungsäußerung zulässig.[33][34] Die Generalstaatsanwaltschaft München kündigte im November 2023 an, bei Verwendung des Slogans in Bayern künftig Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einzuleiten. Dies begründete sie mit dem Verbot des Slogans durch das Bundesinnenministerium im Rahmen des Betätigungsverbots gegen Samidoun.[35] Ob der Slogan durch das Betätigungsverbot von Samidoun[36] nach § 86a StGB strafbar ist, ist umstritten.[37]

In Österreich wird die Parole nach einem Erlass des Justizministeriums im November 2023 als „Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten“ (§ 282a StGB) gewertet.[38] Der Slogan kann daher strafbar sein, jedoch wurden einige Ermittlungsverfahren eingestellt, weil die „subjektive Tatseite“ gefehlt habe.[38]

Einzelne Fälle

Eine Gruppe namens „Palästinenser Solidarität Österreich“ (PSÖ) postete auf ihrer Website die Einladung zu einer polizeilich angemeldeten „Pro-Palästina-Demo“ auf Arabisch. Am unteren Ende der Einladung stand der Aufruf mit dem Slogan. Am 11. Oktober 2023 verbot die Wiener Polizei diese Demonstration mit der Begründung, dass die Formulierung „From the river to the sea, Palestine will be free“ in den Einladungen, auch in Flugblättern, einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. Der Polizeichef der Stadt, Gerhard Pürstl, sagte auf einer Pressekonferenz wenige Stunden vor der Demonstration, die Polizei interpretiere dies im aktuellen Kontext als „klaren Aufruf zur Gewalt“, und fügte hinzu, dass damit die Auslöschung Israels von der Landkarte gemeint sei.[39][40]

Im Oktober 2023 entschied das niederländische Unterhaus, dass der Slogan „From the river to the sea, Palestine will be free“ ein Aufruf zur Gewalt sei. Die Parteien waren der Ansicht, dass die Erklärung die Zerstörung Israels fordere. Neben der JA21, die den Antrag eingebracht hatte, stimmten auch die VVD, die PVV, die CDA, die ChristenUnie, die SGP, die BBB, Omtzigt und die Groep Van Haga für den Antrag. Der Antrag wurde während der Debatte mit dem scheidenden Ministerpräsidenten Mark Rutte über den Krieg zwischen der Hamas und Israel eingebracht.[41]

Am 1. November 2023 verbot der englische Fußballverband seinen Spielern, diesen Slogan auf Social Media zu verwenden.[42] Am 3. November 2023 kündigte der 1. FSV Mainz 05 dem niederländischen Fußballspieler Anwar El Ghazi fristlos, woraufhin er wegen unrechtmäßiger Entlassung klagte[43]. Der Verein reagierte damit auf die Äußerungen und Posts El Ghazis in den sozialen Medien.[44] El Ghazi hatte auf seinem Instagram-Kanal „I stand with Palestine“ in Verbindung mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gepostet. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz leitete ein Ermittlungsverfahren ein und erläuterte: „Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts“.[45]

Commons: From the river to the sea – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. “From the River to the Sea”: Omer Bartov on Contested Slogan & Why Two-State Solution Is Not Viable. In: democracynow.org. Abgerufen am 26. Mai 2024 (englisch).
  2. Robin D.G Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 2, 2019, S. 78, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch).
  3. Robin Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 4, 2019, S. 69–91, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch).
  4. a b Muhammad Muslih: Towards Coexistence: An Analysis of the Resolutions of the Palestine National Council. In: Journal of Palestine Studies. 19. Jahrgang, Nr. 4, 1. Juli 1990, ISSN 0377-919X, S. 3–29, doi:10.2307/2537386, JSTOR:2537386 (englisch, tandfonline.com).
  5. Robin Kelley: From the River to the Sea to Every Mountain Top: Solidarity as Worldmaking. In: Journal of Palestine Studies. 48. Jahrgang, Nr. 4, 2019, S. 69–91, doi:10.1525/jps.2019.48.4.69, JSTOR:26873236 (englisch).
  6. a b c On the history, meaning, and power of ‘From the River To the Sea’. 16. November 2023, abgerufen am 30. Mai 2024 (amerikanisches Englisch).
  7. a b c Amos Goldberg: From the River to the Sea gibt’s viel Raum für Interpretationen. – Geschichte der Gegenwart. In: geschichtedergegenwart.ch. 31. Januar 2024, abgerufen am 29. Mai 2024.
  8. Maha Nassar: Opinion | ‘From The River To The Sea’ Doesn’t Mean What You Think It Means. In: The Forward. 3. Dezember 2018, abgerufen am 10. Juni 2024 (englisch).
  9. Joe Hernandez: How interpretations of the phrase 'from the river to the sea' made it so divisive. In: NPR. 9. November 2023, abgerufen am 10. Juni 2024 (englisch).
  10. Joseph Croitoru: Die Hamas. Herrschaft über Gaza, Krieg gegen Israel. C.H. Beck Verlag, München 2024, ISBN 978-3-406-81697-0, S. 133
  11. Armin Pfahl-Traughber: Antisemitismus und Antizionismus in der ersten und zweiten Charta der Hamas. Eine Fallstudie zur Judenfeindschaft im islamistischen Diskurs. In: Bundeszentrale für politische Bildung, 8. November 2023
  12. Daniel Boffey: ‘From the river to the sea’: where does the slogan come from and what does it mean? In: www.theguardian.com. 31. Oktober 2023, abgerufen am 4. Oktober 2023 (englisch).
  13. Cary Nelson: Israel Denial: Anti-Zionism, Anti-Semitism, & the Faculty Campaign Against the Jewish State. Indiana University Press, 2019, ISBN 978-0-253-04504-1, S. 9 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. „From the River to the Sea“: Geschichte und Kontext der antisemitischen Palästina-Parole. In: Frankfurter Rundschau. 10. November 2023, abgerufen am 28. Mai 2024.
  15. Hamas-Grundsatzpapier 2017; zitiert von Jeffrey Herf
  16. Hamas-Grundsatzpapier 2017, zitiert von Jeffrey Herf
  17. Jeffrey Herf: From the River to the Sea. In: American Purpose, 29. November 2023
  18. Daniel J. Roth: Ex-minister Gideon Sa’ar rejects ‘two-state solution trap’. In: jpost.com. 30. April 2018, abgerufen am 22. November 2019 (englisch).
  19. ‘From the river to the sea’: The slogan that led to Rashida Tlaib’s censure, explained. In: timesofisrael.com. 8. November 2023, abgerufen am 26. Mai 2024.
  20. Amos Goldberg, Alon Confino: ‘From the river to the sea’: One slogan, many meanings | Review of Democracy. 27. März 2024, abgerufen am 10. Juni 2024 (britisches Englisch).
  21. Amjad Iraqi: Why B'Tselem is calling Israel an apartheid regime, from the river to the sea. In: +972 Magazine. 12. Januar 2021; (amerikanisches Englisch).
  22. Im Zweifel für die Meinungsfreiheit. In: lto.de. 7. Juni 2024, abgerufen am 8. Juni 2024.
  23. a b Charlotte Hoppen, Max Kolter: "From the River to the Sea". Auch OVG Bremen hält Verbot der Parole aufrecht. LTO, 14. Mai 2024
  24. a b Christian Rath: „From the xxx to the xxx …“ In: taz. 9. November 2023, S. 7 (taz.de).
  25. Zwischen Fluss, Meer und Strafbefehl. In: verfassungsblog.de. 26. März 2024, abgerufen am 28. Mai 2024.
  26. VG Münster, Beschluss vom 17.11.2023 – 1 L 1011/23. In: openJur. Abgerufen am 28. Mai 2024.
  27. VGH Hessen, Beschluss vom 22. März 2024 – 8 B 560/24.
  28. Stadt muss Parole «From the river to the sea» erlauben. In: welt.de. Abgerufen am 23. März 2024.
  29. OVG Bremen, Beschluss vom 30. April 2024 - 1 B 163/24.
  30. VGH Mannheim korrigiert VG Freiburg. Versammlung darf nicht unter "From the River to the Sea"-Motto stattfinden. In: lto.de, 3. April 2024
  31. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 2024 2 S 496/24.
  32. Ist Jubel über Terror strafbar? In: lto.de. 16. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  33. Demonstrationen: Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. In: zeit.de. 13. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  34. Palästina-Parole strafbar: „From the River to the Sea“. In: merkur.de. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  35. Land: Antiisraelischer Slogan ist Terror-Kennzeichen. In: zeit.de. 10. November 2023, abgerufen am 12. November 2023.
  36. Bekanntmachung eines Vereinsverbots gegen die Vereinigung Samidoun vom 2. November 2023
  37. Hamas-Verbot: 'From the River to the Sea' nun strafbar? In: lto.de. Abgerufen am 25. November 2023.
  38. a b Raffaela Lindorfer: Justizministerium klärt per Erlass: Pro-Palästina-Parole ist Terror-Gutheißung, Kurier vom 4. Januar 2024
  39. „From the river to the sea“' prompts Vienna to ban pro-Palestinian protest. In: reuters.com. 11. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (englisch).
  40. Nahost-Konflikt: Judenhass im Herzen Wiens: Wer hinter den Demos steckt. In: profil.at. 14. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  41. „From the river to the sea“-leus is geweldsoproep, vindt Kamermeerderheid. In: nos.nl. 25. Oktober 2023, abgerufen am 3. November 2023 (niederländisch).
  42. Pro-Palästina-Parole: Die Geschichte des Slogans „From the River to the Sea …“ In: tagesanzeiger.ch. 2. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  43. Anwar El Ghazi takes legal action against Mainz over dismissal for Israel-Gaza posts. In: BBC Sport. 15. November 2023 (bbc.com [abgerufen am 4. Juni 2024]).
  44. Mainz 05 beendet Vertragsverhältnis mit Anwar El Ghazi. In: mainz05.de. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.
  45. Staatsanwaltschaft ermittelt, Mainz 05 kündigt Vertrag. In: faz.net. 3. November 2023, abgerufen am 3. November 2023.