Landgericht Passau
Das Landgericht Passau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Übergang vom Hochstift Passau an das Königreich Bayern wurde neben dem Kreis- und Stadtgericht ein sogenanntes Landgericht (älterer Ordnung) in Passau eingerichtet. Am 9. Oktober 1838 wurde das dem Kreis- und Stadtgericht Passau unterstellte bisherige Landgericht Passau in die beiden Landgerichtsbezirke Passau I und Passau II aufgeteilt. 1879 wurde im Zuge der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes das bisherige Stadtgericht Passau mit den bisherigen Landgerichten Passau I und Passau II zum Amtsgericht Passau zusammengeschlossen. Vorläufer des heutigen Landgerichts ist das 1857 gegründete bayerische Bezirksgericht Passau, das 1879 in ein Landgericht umgewandelt wurde.[1]
Landgerichtsbezirk
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Bezirk des LG Passau erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Passau auf folgende Landkreise:
Im Landgerichtsbezirk Passau sind 348 Rechtsanwälte (Stand: 17. Januar 2019[2]) zugelassen.
Gerichtsgebäude
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gericht ist in der Alten Residenz untergebracht.
Über- und nachgeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landgericht Passau ist eines von zehn Landgerichten, denen das Oberlandesgericht München übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Freyung und Passau.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Michael Huber: Justiz in Passau, Festschrift, Passau, 2009.
- ↑ Rechtsanwaltskammer München, www.rak-muenchen.de: Anwalts-/Mitgliederverzeichnis. Abgerufen am 17. Januar 2019.
Koordinaten: 48° 34′ 27,7″ N, 13° 27′ 54,3″ O