Sachtitel

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Der Begriff Sachtitel bezeichnet in den Regeln für die alphabetische Katalogisierung die sachliche Benennung eines bibliographischen Werkes. Dies können beispielsweise Buchtitel oder Zeitschriftentitel sein. Der Begriff stammt aus der Formalerschließung. Ein für sämtliche Ausgaben eines Werks innerhalb eines bibliographischen Systems einheitlich verwendeter Sachtitel ist der Einheitssachtitel.

Daneben wird zwischen Haupttitel, Titelzusätzen und Paralleltitel (u. a. für Übersetzungen) unterschieden.[1]

Die insbesondere im Bestellwesen des Buchhandels gebräuchlichen Abkürzungen des Sachtitels werden als Kurztitel bezeichnet (zum Beispiel statt Thomas Mann: Joseph und seine Brüder kurz Mann: Joseph).

  • Klaus Haller, Hans Popst: Katalogisierung nach den RAK-WB. 6., überarb. Auflage. Saur, München u. a. 2003 (eine aktualisierte Version der Beispielsammlung unter Weblinks).
  • Gudrun Henze: Regeln für die alphabetische Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken RAK-WB. Stand: April 2006 (einschließlich der Aktualisierungen nach der 4. Ergänzungslieferung). 2., überarbeitete und erweiterte Auflage. Deutsche Nationalbibliothek, Leipzig / Frankfurt am Main / Berlin 2007, ISBN 978-3-933641-88-5, S. 6 (§ 20), S. 29 ff. (§ 127–133) und passim, urn:nbn:de:101-2007072711 (PDF; 32,7 MB; zuletzt bearbeitet am 4. Oktober 2007).
  • Ursula Rautenberg (Hrsg.): Reclams Sachlexikon des Buches. Von der Handschrift zum E-Book. 3., vollst. überarb. und aktualisierte Auflage. Reclam, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-15-011022-5, S. 246.

Einzelnachweise

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  1. 4000 – Haupttitel, Titelzusätze, Paralleltitel, Verantwortlichkeitsangabe. In: ILTIS-Handbuch. Stand: 18. August 2023.