Zinsregister

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Das Zinsregister, auch Erblehen- oder Grundzinsregister genannt,[1] ist ein mittelalterliches Urbar, in welches der Betrag eingetragen wurde, den ein Zinsbauer bezahlen musste. Es erwähnt auch Veränderungen (Todesfälle, Erbschaften, neue Zinsbauern). Deshalb wurden die Eintragungen oft mit Anmerkungen versehen oder durchgestrichen.

Das Zinsregister ist für die Familienforscher besonders interessant,[2] weil es älter ist als die Pfarrregister.

Einzelnachweise

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  1. Zinsregister. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 31: Z–Zmasche – (XV). S. Hirzel, Leipzig 1956, Sp. 1533 (woerterbuchnetz.de).
  2. Ulrich Seelbach: Ein mannigfaltiger Schatz - Die mittelalterlichen Handschriften. (PDF) In: Aus mageren und aus ertragreichen Jahren: Berichte und Arbeiten aus der Universitätsbibliothek und dem Universitätsarchiv Gießen. Irmgard Hort, Peter Reuter, 2007, abgerufen am 9. August 2015.