Albtrauf Heubach

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Vogelschutzgebiet (SPA)
„Albtrauf Heubach“
Sedelfelsen im NSG Rosenstein

Sedelfelsen im NSG Rosenstein

Lage Heubach im Ostalbkreis in Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555537878
Natura-2000-ID DE-7225-401
Vogelschutzgebiet 426,773 km²
Geographische Lage 48° 47′ N, 9° 57′ OKoordinaten: 48° 47′ 8″ N, 9° 57′ 9″ O
Albtrauf Heubach (Baden-Württemberg)
Albtrauf Heubach (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 5. Februar 2010
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart
f6

Das Gebiet Albtrauf Heubach ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5. Februar 2010 durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum[1] festgelegtes Europäisches Vogelschutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7225-401) im baden-württembergischen Ostalbkreis in Deutschland.

Das rund 427 Hektar große Vogelschutzgebiet „Albtrauf Heubach“ liegt auf einer durchschnittlichen Höhe von 638 m ü. NN, südöstlich der Heubacher Ortsmitte.

Beschrieben wird das Gebiet „Albtrauf Heubach“ als „Albtrauf – der nordwestlich ausgerichtete Steilabfall der Schwäbischen Alb – mit ausgedehnten Buchenwäldern, eingestreuten Wacholderheiden und Felsformationen“.

Lebensraumklassen

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Laubwald
  
2 %
Mischwald
  
96 %
Binnenlandfelsen, Geröll- und Schutthalden, Sandflächen
  
2 %

Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich[2] beschrieben:

Brutvogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und für die in ganz Europa besondere Maßnahmen anzuwenden sind. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 39 Arten.

Mittelspecht

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, insbesondere mit Eichenanteilen, von Auen- und Erlenwäldern, von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen, von Altbäumen und Altholzinseln, von stehendem Totholz sowie Bäumen mit Höhlen.

Uhu

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstätten, von offenem Wiesengelände mit Heckenstreifen, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Wanderfalke

Erhaltung der offenen Felswände und von Steinbrüchen jeweils mit Höhlen, Nischen und Felsbändern, Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung störungsfreier oder zumindest störungsarmer Fortpflanzungsstätten während der Fortpflanzung in der Zeit vom 15. Februar bis 30. Juli.

Weitere, nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten, die im Land brüten und für die Schutzgebiete ausgewählt wurden. In diese Kategorie fallen in Baden-Württemberg insgesamt 36 Arten.

Erhaltung von Laub- und Laubmischwäldern, von Altbäumen und Altholzinseln, von Bäumen mit Großhöhlen sowie Grünlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen, Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassäumen.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO). Abgerufen am 22. August 2018.
  2. Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010. Abgerufen am 8. Februar 2022.