Arbeitsgericht Naumburg

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Das Arbeitsgericht Naumburg war ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Naumburg (Saale).

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[1] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Halle entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Halle als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg. In Naumburg entstand das Arbeitsgericht Naumburg. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Eckartsberga, Freyburg, Kölleda, Naumburg (Saale), Nebra, Osterfeld und Wiehe. Es bestanden jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[2]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. In Naumburg wurde das Arbeitsgericht neu gebildet. In der DDR bestanden 1952 bis 1963 Arbeitsgerichte auf Kreis- und Bezirksebene. Nachdem diese 1963 in die Kreis- und Bezirksgerichte integriert worden waren, gab es keine gesonderten Arbeitsgerichte mehr.

Nach der Wende wurden in Sachsen-Anhalt mit dem Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991 wieder Arbeitsgerichte gebildet. Dabei wurde das Arbeitsgericht Naumburg neu gebildet.[3]

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008 wurde das Arbeitsgericht Naumburg aufgehoben und sein Sprengel dem des Arbeitsgerichts Halle zugeordnet. Danach hielt das Arbeitsgericht Halle Gerichtstage in Naumburg.[4]

Einzelnachweise

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  1. RGBl. I S. 507
  2. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 116), Digitalisat
  3. Gesetz über die Gerichte für Arbeitssachen vom 23. August 1991, Digitalisat
  4. Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008, Digitalisat.