Betriebliche Funktion

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Betriebliche Funktionen sind in der Betriebswirtschaftslehre die mit einem einheitlichen und abgegrenzten Aufgabengebiet und Verantwortungsbereich betrauten Organisationseinheiten in einem Unternehmen, ohne die das Unternehmen seinen Betriebszweck und seine Unternehmensziele nicht erfüllen kann.

Betriebliche Funktionen sind auf betriebliche Leistungsfaktoren gerichtete Aufgaben, die am Betriebszweck und an Unternehmenszielen orientiert sind.[1] Während der Betriebszweck das Sachziel (Herstellung oder Handel von oder mit bestimmten Gütern/Dienstleistungen) verfolgt, sind die Unternehmensziele als Formalziele auf die Gewinnerzielung ausgerichtet. Um diese Ziele zu erreichen, muss ein Betrieb organisatorische Vorkehrungen treffen und Aufgabenträger benennen.

In der betrieblichen Aufbauorganisation sind die zu erfüllenden Aufgaben nach dem Verrichtungsprinzip zusammengefasst, so dass eine Gliederung nach Funktionen entsteht. Die Fachliteratur unterscheidet dabei zwischen betrieblichen Grundfunktionen und Querschnitts- bzw. Servicefunktionen.[2]

Grundfunktionen sind Aufgabengebiete, ohne die ein Betrieb nicht funktionieren kann:[3]

Die Querschnitts- oder Servicefunktionen weisen einen direkten Bezug zu den betrieblichen Grundfunktionen auf:[4]

Die Finanzierung wird manchmal zu den Querschnittsfunktionen gerechnet, weil argumentiert wird, dass sie den anderen Grundfunktionen diene.

Die spezifischen Aufgaben betrieblicher Funktionen verursachen folgende Kostenarten:

Betriebliche Funktion Aufgaben Kostenart
Beschaffung Produktionswirtschaft: Einkauf von Roh-, Hilfs-, Betriebs- und Werkstoffen;
Handel: Einkauf von Fertigerzeugnissen
Anschaffungskosten
Wareneinsatz
Produktion Herstellung von materiellen und immateriellen Gütern und/oder Dienstleistungen Herstellungskosten
Vertrieb und Logistik Verkauf der Güter und/oder Dienstleistungen auf dem Markt Vertriebskosten
Finanzierung Bereitstellung der Finanzen durch Kapitalnachfrage Finanzierungskosten
Personalwesen Einstellung, Personalbetreuung und Personalverwaltung Personalaufwand
Forschung und Entwicklung Erfindung neuer Produkte/Dienstleistungen, Produktentwicklung bestehender Produkte/Dienstleistungen Forschungs- und Entwicklungskosten
Verwaltung administrative Tätigkeiten, die nicht von anderen Funktionen wahrgenommen werden Verwaltungskosten
Unternehmensleitung und Information Management des Unternehmens Unternehmerlohn bei Selbstorganschaft,
Gehaltskosten bei Fremdorganschaft,
Informationskosten

Nach dem Vertrieb können noch Folgekosten entstehen, etwa bei Reklamationen wegen mangelnder Produkt- oder Dienstleistungsqualität (Fehlerkosten, Fehlerfolgekosten, Vertragsstrafen).

Einzelnachweise

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  1. vgl. Rolf Wunderer, Systembildende Betrachtungsweisen in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, 1967, S. 162
  2. Hans-Christian Pfohl, Logistiksysteme, 1996, S. 43 f.
  3. Gert von Kortzfleisch/Jan Osers/Heinz Bergner, Betriebswirtschaftliche Unternehmensführung, 1975, S. 137
  4. Hermann Witte, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2007, S. 23