Bund Neuland

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Bund Neuland ist ein österreichischer Verein, der 1919 als „Christlich-deutscher Studentenbund“ von Karl Rudolf und Michael Pfliegler gegründet wurde. Er ging aus der katholischen Jugendbewegung hervor.

Ein Gründungsanlass war der Kampf gegen die Säkularisierung. Organ des Bundes war die Zeitschrift Neue Jugend, die Karl Rudolf ins Leben rief. Der Bund hatte entscheidenden Anteil an der liturgischen Bewegung in Österreich.

Der Bund Neuland erklärte als erster katholischer Verein die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft im Neuland mit dem Nationalsozialismus und löste sich 1938 beim Anschluss Österreichs selbst auf.

Der Bund Neuland wurde 1948 von ehemaligen Mitgliedern des „Bundes katholischer Jugendbewegung-Neuland“ wiedergegründet.

Viele bekannte Persönlichkeiten aus diesem Verein haben das Leben in Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg mitgeprägt, so beispielsweise Kardinal Franz König, Monsignore Otto Mauer, der Pfarrer von Hetzendorf Joseph Ernst Mayer, Otto Schulmeister, Felix Hurdes, Ida Friederike Görres, Albert Höfer, Lois Weinberger und der Salzburger Landeshauptmann Hans Lechner. „Neuländer“ spielten eine wesentliche Rolle bei der kulturpolitischen Neuorientierung der katholischen Kirche in Sachen moderner Kunst und Architektur.

Neulandschulen:

Bekannte Neuländer

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Franz M. Kapfhammer: Neuland, Erlebnis einer Jugendbewegung. 1987, Verlag Styria, Graz, ISBN 3-222-11781-0
  • Otto Weiß: Kulturkatholizismus. Katholiken auf dem Weg in die deutsche Kultur 1900–1933. Regensburg 2014, S. 88–90.
  • Neue Jugend, Blätter jungkatholischer Erneuerungsbewegung (Monatszeitschrift). Jahrgänge 1930–1935, Verlag Tyrolia, Innsbruck.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Herwig Czech: Hans Asperger und der Nationalsozialismus: Konturen einer Kontroverse. In: Monatsschrift Kinderheilkunde, Nr. 168 (2020), S. 163–175, hier S. 164, doi:10.1007/s00112-020-00947-3.