Deutsch-zyprische Beziehungen
Zypern | Deutschland |
Deutschland und die Republik Zypern unterhalten seit dem 20. August 1960 diplomatische Beziehungen. Damit war die Bundesrepublik der fünfte Staat, der nach der Unabhängigkeitserklärung der Republik Zypern vom 16. August 1960 in den Dialog trat. Beide Staaten sind Mitglieder des Europarats, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Europäischen Union und der Eurozone. Zypern gehört bis zur Lösung des Zypernkonflikts jedoch nicht zum Schengen-Raum.
Deutschland betreibt eine Botschaft in Nikosia, ein Honorarkonsul ist in Limassol tätig.[1] Die deutsche Auslandsvertretung wurde am 12. April 1955 als Konsulat eröffnet und ab 20. August 1960 von dem Botschafter Joseph Koenig geführt. Die Republik Zypern unterhält eine Botschaft in Berlin und ein Generalkonsulat in Hamburg. Honorarkonsuln sind in Bonn, Frankfurt am Main und München aktiv.[2]
Bedeutende Abkommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1961: Handels- und Wirtschaftsabkommen
- 1967: Luftverkehrsabkommen
- 1974: Doppelbesteuerungsabkommen
- 1980: Abkommen über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr
- 2004: Äquivalenzabkommen
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der deutschen Botschafter in Zypern
- Botschafter der DDR in Zypern
- Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Deutsche Botschaft Nikosia (deutsch und englisch). Abgerufen am 6. Januar 2012.
- ↑ Botschaft der Republik Zypern in Berlin (deutsch, griechisch und englisch). Archiviert vom am 2. Februar 2012; abgerufen am 6. Januar 2012.