Geheimes Ratskollegium (Brandenburg-Preußen)

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Das Geheime Ratskollegium, Geheimer Staatsrat oder auch Geheimrat wurde 1604 in Kurbrandenburg etabliert. Es löste die bis dahin regierende Kammerregierung ab. Mit der Geheimen-Rats-Ordnung vom 13. Dezember 1604 schuf Kurfürst Joachim Friedrich eine zentrale Behörde, die den Kurfürsten beraten und ihn bei Abwesenheit auch vertreten sollte. Den Vorsitz hatte ein Kanzler, der den Geheimräten das Problem vortrug, woraufhin alle Räte ihre Auffassung darlegten. Das Ergebnis der Sitzung wurde schriftlich festgehalten und dem Kurfürsten vorgelegt.

Die erste Reform erfolgte 1651 unter dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm. Von jetzt an entschied der Kurfürst über die Themen, was zur Folge hatte, dass nur noch selten außenpolitische oder kriegspolitische Themen behandelt wurden. Gleichzeitig wurde die Bürokratie vergrößert; es wurden 19 Ressorts (Departements) eingeführt, die von 10 Ratsmitgliedern, d. h. jeweils zwei Ressorts, geführt wurden. 1660 wurde das Generalkriegskommissariat gegründet, 1712 wurden dessen Kompetenzen von der Steuerverwaltung auf die Wirtschaftspolitik erweitert.

1689 wurde die Geheime Hofkammer gegründet, um die nicht-steuerlichen Einkünfte zu verwalten, 1713 übernahm das Generalfinanzdirektorium diese Aufgabe. Im Jahr 1723 reformierte der preußische König Friedrich Wilhelm I. den Rat erneut und beschnitt dessen Kompetenzen weiter. Stattdessen sollte das General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domainen-Direktorium die Leitung übernehmen. Für den Geheimrat blieb nur die Kirch- und Schulverwaltung. 1808 wurde der Rat mit der Einführung der Ministerialverfassung in Preußen aufgelöst.

In der Folge war von 1817 bis 1918 der Preußische Staatsrat als Beratungsgremium des Königs tätig.

Liste Geheimer Staatsräte

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Unter Joachim Friedrich (1605–1608)

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Unter Johann Sigismund (1608–1619)

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Unter Georg Wilhelm (1619–1640)

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Unter Friedrich Wilhelm (1640–1688)

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Friedrich III. (1688–1713)

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Unter Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)

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Unter Friedrich II. (1740–1786)

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Unter Friedrich Wilhelm II. (1786–1797)

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Friedrich Wilhelm III. (1797–1804)

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  • Eberhard Laux, Karl Teppe, Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft: Der neuzeitliche Staat und seine Verwaltung. 1998, S. 18ff
  • Joachim Tauber, Tobias Weger: Archivführer zur Geschichte des Memelgebiets und der deutsch-litauischen Beziehungen. 2006, S. 36–37
  • Christian August Ludwig Klaproth, Immanuel Karl Wilhelm Cosmar: Der königl. Preußische und Churfürstl. Brandenburgische Wirklich Geheime Staats-Rat an Seinem zweihundertjährigen Stiftungstage den 5ten Januar 1805. Berlin 1805, (Digitalisat)
  • Friedrich Ludwig Joseph Fischbach: Historische politisch-geographisch-statistisch- und militärische Beyträge, die Königlich-Preußische und benachbarte Staaten betreffend. 2. Teil, 2. Band. Johann Friedrich Unger, Berlin 1783, S. 490ff. (Digitalisat) Liste der Räte von 1640 bis 1739.
  • Johann David Erdmann Preuß: Friedrich der Grosse: Eine Lebensgeschichte. Band 4, Berlin 1834, S. 461ff. (Digitalisat) Die frühen Räte.

Einzelnachweise

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  1. Leopold von Zedlitz-Neukirch: Neues preussisches Adels-Lexicon, Band 2, Leipzig 1838, S. 308.