Gerichtsamt Döhlen

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Das Gerichtsamt Döhlen war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Döhlen.

Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter der Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]

Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Döhlen. Das neu gebildete Gerichtsamt Döhlen unterstand dem Bezirksgericht Dresden. Sein Gerichtsbezirk umfasste Döhlen mit Oberdöhlen, Birkigt, Deuben, Gittersee, Großburgk mit Neuburgk, Kleinburgk, Kohlsdorf (Hammer), Niederhermsdorf, Niederhäslich, Niederpesterwitz, Oberpesterwitz, Potschappel mit Leisnitz, Saalhausen, Schweinsdorf, Unterweißig, Weißig (Ober-), Wurgwitz mit Hammer-Wurgwitz, Zauckerode, Zschiedge sowie das Döhlener Forstrevier.[2]

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.

Seitdem das bisherige königliche Gericht als königliches Gerichtsamt bezeichnet wurde, führte sein Vorstand den Titel Gerichtshauptmann.[3]

Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Döhlen wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Dresden mit Sitz in der Stadt Dresden integriert.

Das Gerichtsamt Döhlen wurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Döhlen abgelöst.[4]

Gerichtsgebäude

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Gerichtsgebäude

Das Gerichtsamt nutzte das 1856 erbaute Gerichtsgebäude (Lutherstraße 24). Das ehemalige Amtsgericht, mit flachen Anbauten und frei stehendem Gefängnis, steht aufgrund seiner städtebaulichen, ortsgeschichtlichen und baugeschichtlichen Bedeutung als eines der Döhlener Kulturdenkmale unter Denkmalschutz.[5]

Gerichtsleiter waren:

  • Julius Wilhelm Raabe (1857–1863)
  • Alfred Arthur Lorenz (1863–1879)

Einzelnachweise

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  1. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
  2. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 254, Digitalisat
  3. Gesetz- und Verordnungsblatt (2117) 1856
  4. Bestand 13564 Gerichtsamt Döhlen im Hauptstaatsarchiv Dresden, Online
  5. Eintrag in der Denkmaldatenbank des Landes Sachsen zur Denkmal-ID 08963727 (PDF, inklusive Kartenausschnitt)

Koordinaten: 51° 0′ 25,1″ N, 13° 38′ 57″ O