Just Friedrich von Seelhorst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Just Friedrich von Seelhorst (* 5. April 1770 in Kiel; † 3. Januar 1857 in Ballenstedt) war ein deutscher Beamter.[1]

Just Friedrich von Seelhorst war der Sohn von Henning Friedrich von Seelhorst (1729–1814), königlich-dänischer Konferenzrat, ab 15. Januar 1776 königl. Amtmann der ehemaligen herzoglichen Ämter Plön und Ahrensböck,[2] und dessen Ehefrau Marie Charlotte, älteste Tochter seines Onkels Generalmajor und Chef eines Kürassier-Regimentes und Amtshauptmann von Jerichow, Rudolf von Seelhorst. Sein Vater hatte am 2. Oktober 1769, gemeinsam mit seinen Brüdern Johann Christian von Seelhorst (1699–1757), Wirklicher Oberkonsistorialrat in Kiel und Otto Abraham von Seelhorst, schleswig-holstein-glücksburgischer Justizrat und Kabinettsrat das Reichsadelsdiplom erhalten.[3] Henning Friedrich von Seelhorst wurde am 10. April 1780 Ritter des Dannebrogorden[4], Motto: Fides praevalet divitiis.

Just Friedrich von Seelhorst wurde im Mai 1784 als Junker im Kürassierregiment „von Rohr“ in Aschersleben aufgenommen, musste jedoch aufgrund einer beginnenden Schwerhörigkeit im Herbst 1786 die Armee bereits wieder verlassen. Anschließend besuchte er das Pädagogium in Halle, um sich auf eine Forstausbildung vorzubereiten. Aufgrund seiner väterlichen Beziehungen konnte er dann jedoch als Kammerjunker und zweiter Kavalier des Herzogs Peter Friedrich Wilhelm zu Holstein Oldenburg in Plön anfangen. Sein Vater, der früher Chef des Generalkriegskommissariats von Holstein war und nach dem Tod von Zar Peter III. Russland verlassen hatte, und von der Zarin Katharina II. den Titel eines Wirklichen Geheimen Legationsrates erhalten hatte, war inzwischen Hof-Chef des Herzogs von Holstein Oldenburg geworden[5] und eröffnete ihm die neue Laufbahn.

1800 ging er zum Fürsten von Anhalt-Bernburg Alexius Friedrich Christian nach Ballenstedt und erhielt den Charakter eines Land-Kammerrat; später wurde er zum Kammerherrn und Hofmarschall ernannt. Während der Koalitionskriege wurde er mit verschiedenen diplomatischen Aufträgen an mehrere deutsche sowie an die Höfe der Kaiser von Österreich und Frankreich sowie an den Hof des russischen Zaren entsandt.

Am 21. Dezember 1837 wurde Just Friedrich von Seelhorst der Abschied genehmigt.

Am 28. März 1794 heiratete er in Gernrode, Albertine Friederike Christine (1774–1863), eine Tochter des Christian Philipp Schaefer (1730–1798), fürstlich anhaltinischer Rentmeister. Gemeinsam hatten sie mehrere Kinder, von diesen sind namentlich bekannt:

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Berliner Revue: social-politische Wochenschrift. 1857,1. Heinicke, 1857 (google.de [abgerufen am 12. Januar 2018]).
  2. „Copenhagen, vom 23 Januar: Am 15ten dieses hat der König geruhet, den bisherigen Amtmann zu Plön und Ahrensböck, den Kammerherrn Carl Ludwig Gadow, seiner Dienste zu entlassen; und am selbigen Tage hat Seiner Majestät diese Stelle dem geheimen Legationsrathe, Henning Friederich von Seelhorst, wieder übertragen.“ In: Reichs Post Reuter, Sonnabend. vom 3ten Februar 1776.
  3. Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon: im Vereine mit mehreren Historikern, S. 435. Voigt, 1868 (google.de [abgerufen am 21. Mai 2018]).
  4. Hvide Riddere. Riddere af Dannebrogs-ordenen 1671-1808, herausgegeben 1965.
  5. Christian Friedrich Jacobi: Europäisches Genealogisches Handbuch: in welchem die neuesten Nachrichten von allen Häusern jetztregierender Europäischer Kaiser und Könige, und aller geist- und weltlichen Chur- und Fürsten, wie auch Grafen des Heiligen Römischen Reichs, ingleichen von den Cardinälen, Mitgliedern der Ritter-Orden, auch Dom- und Capitularherren der Erz- und Hochstifter in Deutschland, befindlich, nebst einer zuverlässigen Beschreibung aller jetzigen Kaiserl. Königl. und Chur-Fürstl. Hof-, Civil- und Militair-Etats, der Reichstags-Versammlungen in Regenspurg, des Cammergerichts zu Wetzlar, und der an den Europäischen Höfen dermalen anwesenden Gesandten und Minister, wie auch der unmittelbaren Reichs-Ritterschaft. Erster Theil, S. 80. in Johann Friedrich Gleditschens Handlung, 1794 (google.de [abgerufen am 21. Mai 2018]).
  6. Ernst Heinrich Kneschke: Neues allgemeines deutsches Adels-Lexicon, S. 29. Georg Olms Verlag, 1973, ISBN 978-3-487-40325-0 (google.de [abgerufen am 21. Mai 2018]).
  7. Staats- und gelehrte Zeitung des hamburgischen unpartheyischen correspondenten v. 20. Februar 1827. 1827 (google.de [abgerufen am 21. Mai 2018]).