Königreich Polen

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Wappenbanner des Königreichs Polen (10. bis 14. Jahrhundert)

Als Königreich Polen (polnisch Królestwo Polskie, lateinisch Regnum Poloniae) wird in der Geschichte Polens einerseits der souveräne polnische Staat von 1000 bis 1795 sowie anderseits das durch eine Personalunion[1] mit dem Russischen Kaiserreich verbundene „Kongresspolen“ von 1815 bis 1916 bezeichnet. Die deutschen und österreichischen Besatzer errichteten in den von ihnen während des Ersten Weltkrieges besetzten Teilen Kongresspolens wiederum von 1916 bis 1918 das Regentschaftskönigreich Polen.

Als Entstehungsmoment des Königreiches Polen gilt entweder die Standeserhebung des polnischen Herzogs Bolesław I. zum „Bruder und Helfer des Römischen Reichs“ durch Kaiser Otto III. im Jahr 1000[2] oder die Selbstkrönung Bolesławs I. im Jahr 1025 zum König von Polen kurz vor seinem Tod. Das später erweiterte Polnisch-Litauische Reich endete 1795 mit der von Russland, Österreich und Preußen erzwungenen Dritten Teilung Polens und der Abdankung König Stanisław August Poniatowskis.

Das Denkmal zum 400-jährigen Jubiläum der Union von Krewo in Krakau zeigt Königin Hedwig und Großfürst Jogaila, der nach seiner Taufe und Krönung das litauische Kernland[3] christianisieren ließ.

Nach der Zersplitterung des Königreichs in einzelne Herzogtümer (1138) kam es erst 1295 mit Przemysł II. wieder zur Krönung eines Königs. Allerdings entwickelte sich auf dem Hintergrund des Konzepts einer Corona Regni Poloniae bald schon ein Dualismus von König und Ständen insbesondere der polnischen Aristokratie.

Wichtig ist die 1386 eingegangene Allianz mit dem Großfürstentum Litauen, in deren Folge der litauische Großfürst Jogaila als Władysław II. Jagiełło den polnischen Thron bestieg und damit die Dynastie der Jagiellonen in Polen-Litauen begründete.

Das Königreich Polen wurde in den Jahren 1000 bis 1572 durch folgende Dynastien regiert, die den Anspruch erhoben, Herrscher (Könige) von Polen zu sein:

Wappen des Königreichs Polen vom Fürstenzug in Dresden

Nach der Lubliner Union (1569) wurde die Personalunion zwischen dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen in eine Realunion umgewandelt. Die Aristokratie beider Staaten, die Szlachta, setzte nach dem Aussterben der Jagiellonen im Mannesstamm (1572) das Recht der Freien Wahl des Königs und Großfürsten durch. Seither stand an der Spitze des Staates, der sogenannten I. Rzeczpospolita, auf Lebenszeit ein Wahlkönig bzw. Wahlgroßfürst in Realunion. Die Könige entstammten den Familien Capet-Valois (1573–1574), Báthory (1574–1586), Wasa (1587–1668), Wiśniowiecki (1669–1673), Sobieski (1674–1696), Wettin (1697–1763), Leszczyński (1704–1709/1733–1736)[6] und Poniatowski (1764–1795).

Dieser föderale Doppelstaat, auch Polen-Litauen genannt, wurde 1791 mit der Mai-Verfassung aufgehoben. Beide Reichsteile verschmolzen mit ihrem Inkrafttreten zum Einheitsstaat Rzeczpospolita Polen, der nach dem gescheiterten Kościuszko-Aufstand mit der Dritten Teilung Polens, 1795, unterging.

„Kongresspolen“

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Nach dem Untergang der Rzeczpospolita 1795 fielen die Länder der polnisch-litauischen Krone an Russland, Österreich sowie Preußen. Nach dem Wiener Kongress, 1815, wurde auf dem Gebiet des vom französischen Kaiser Napoleon 1807 errichteten polnischen Herzogtums Warschau, ohne Posen und Krakau, das sogenannte Kongresspolen eingerichtet, ein formell unabhängiges „Königreich Polen“ auf Basis einer konstitutionellen Monarchie, das nur durch eine Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich verbunden sein sollte. Die Vereinbarungen wurden durch das autokratische Regime in Sankt Petersburg in den Jahren nach dem Kongress konsequent missachtet und schleichend beschnitten. Die vereinbarten Souveränitätsrechte wurden den Polen nicht vollständig gewährt. Nach dem gescheiterten Novemberaufstand, 1830–1831, wurde die bestehende polnische Verwaltung und Autonomie unter Bruch der Wiener Kongressakte im Jahr 1832 durch das „Organische Statut“ liquidiert und das Gebiet in den folgenden Jahrzehnten sukzessive als Provinz „Weichselland“ dem Russischen Reich administrativ direkt einverleibt.

Regentschaftskönigreich Polen

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Im Verlauf des Ersten Weltkrieges proklamierten die Mittelmächte 1916 das „Polnische Königreich“ („Królestwo Polskie“). Dies war aber eher eine gegen Russland gerichtete Maßnahme als eine Anerkennung des Rechts der Polen auf Eigenstaatlichkeit. Dieses Königreich existierte formell bis 1918. Zur Unterstreichung der Staatlichkeit wurden auch Münzen ausgegeben.

Ältere Darstellungen
  • Emil von Sydow: Das Königreich Polen. Topographie und statistische Skizzen. Leipzig 1864 (online)
  • Verwaltung und Reformen im Königreich Polen von 1815 bis 1867. 2. Auflage, Berlin 1869 (online)
  • Fedor Possart, Józef Lukaszwewicz und Adolph Mulkowski: Das Königreich Polen und der Freistaat Krakau. Stuttgart 1840 (online)
  • Martin Cromer: Beschreibung des Königreichs Polen. Mit einigen Anmerckungen herausgegeben von Andreas Schott. Dantzig 1741 (online).

Einzelnachweise

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  1. Bis 1830/31.
  2. Johannes Fried: Otto III. und Bolesław Chrobry. Das Widmungsbild des Aachener Evangeliars, der „Akt von Gnesen“ und das frühe polnische und ungarische Königtum. Eine Bildanalyse und ihre historischen Folgen. Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05381-6.
  3. Das damals ungefähr der heutigen Staatsfläche der modernen Republik Litauen entsprach. Die ruthenischen Gebiete des Großfürstentums Litauen waren bereits seit dem 10. Jahrhundert christlich-orthodox.
  4. Ab 1291 (Eroberung des kleinpolnischen Herzogtums Krakau) begannen die aus dem Königreich Böhmen stammenden Přemysliden unter Herzog Wenzel II. ihre Herrschaft in das in einzelne Herzogtümer zersplitterte Königreich Polen auszuweiten. Wenzel II. krönte sich 1297 zum König von Böhmen, 1300 folgte die Krönung zum König von Polen.
  5. Bis 1399 mit Hedwig von Capet-Anjou als Dynastievorsteherin, da sie im eigenen Recht ab 1384 Königin von Polen war und nicht erst durch Heirat mit König Władysław II. Jagiełło 1386.
  6. Stanislaus I. Leszczyński konkurrierte zeitlebens mit den Königen der sächsischen Wettiner.