Master of Advanced Studies

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Der Master of Advanced Studies (MAS) ist ein Abschluss im tertiären Weiterbildungsbereich auf Hochschulstufe, der hauptsächlich in der Schweiz und Liechtenstein sowie vereinzelt in Österreich, aber auch in Deutschland Anwendung findet.

Der Master of Advanced Studies (MAS) ist ein nicht-konsekutiver Mastergrad, der sich als Weiterbildung für Personen mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung versteht.[1] Die Schweiz unterscheidet deutlich zwischen grundständigem Master und Weiterbildungsmaster.[2][3] Ein Master of Advanced Studies wird im Rahmen eines Nachdiplomstudiengangs an Schweizer Universitäten und Fachhochschulen erworben. In der Schweiz und Liechtenstein werden drei Arten von Weiterbildungsdiplomen verliehen:

  • Certificate of Advanced Studies (CAS) (Zertifikatsstufe)
  • Diploma of Advanced Studies (DAS) (Diplomstufe)
  • Master of Advanced Studies (MAS) oder Executive Master of Business Administration (EMBA) (Masterstufe)

In Österreich ist der 1999 eingeführte MAS-Grad in der Novelle zum Universitäts(studien)gesetz 2002 nicht explizit aufgenommen worden. Mastergrade als akademischer Hochschultitel, wie ein MAS, können durch den erfolgreichen Abschluss eines Universitätslehrgangs, eines Lehrgangs zur Weiterbildung, eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters erworben werden.[4][5][6] Für den Zugang zu diesen außerordentlichen Studien wird nicht zwangsweise ein abgeschlossenes ordentliches Studium vorausgesetzt;[7] meist sind lediglich mehrere Jahre Berufspraxis bzw. die positive Absolvierung einer Aufnahmeprüfung gefordert. Die Mastergrade in der Weiterbildung sind daher nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn deren Titel zum Teil denselben Wortlaut haben.[8] Beispielsweise ist mit Mastergraden in der Weiterbildung (z. B. MAS, MBA etc.) keine Zulassung zu einem Doktoratsstudium verbunden.

In Deutschland wird der MAS als „postgraduales Studienangebot (PGS)“ eingestuft. Er kann gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 14. April 2000 unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden.[9] Im Gegensatz zum konsekutiven Master handelt es sich beim MAS um Vertiefungs- und Spezialisierungsstudien (früher Nachdiplomstudium NDS) mit unterschiedlichem Niveau.

Grundlagen zu einem Master of Advanced Studies (MAS)

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Der Master of Advanced Studies (MAS) erfordert 60 ECTS-Punkte und beinhaltet eine Masterarbeit. Das MAS-Studium kann in minimal 15 Monaten, berufsbegleitend in circa 2 Jahren absolviert werden.[10] Dies entspricht einem Arbeitspensum von circa 1800 Stunden. Voraussetzung für die Zulassung ist vielfach eine mehrjährige Berufspraxis und der Abschluss einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) bzw. eine gleichwertige Qualifikation (z. B. Diplom einer höheren Fachschule oder höhere Fachprüfung plus qualifizierte Berufserfahrung mit Führungs- oder Fachbereichsverantwortung).[11]

Beispiel MAS-Studienprogramm (Modularer Aufbau) der Hochschule Luzern

Alternativ kann die Ausbildung in einem MAS-Studienprogramm auch modular aufgebaut sein. Häufig anzutreffendes Modell ist die Durchführung mittels CAS-Modulen, meistens mit je zehn ECTS-Punkten. Ein CAS-Modul dauert in der Regel ein Semester und entspricht einem Aufwand von ca. 280 Stunden „workload“. Das Programm – üblicherweise 13 Wochen jeweils an einem Tag pro Woche und zusätzlich eine Intensivwoche – ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium. Mit drei CAS-Abschlüssen (30 ECTS-Punkten) kann ein DAS-Abschluss (Diploma of advanced studies) erreicht werden. Fünf CAS, eine Masterarbeit und ein Hochschulabschluss oder eine äquivalente Vorbildung sind die Voraussetzungen für den eidgenössisch anerkannten MAS-Abschluss mit 60 ECTS-Punkten.

Studiengebühren

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Die Studiengebühren für einen Master of Advanced Studies (MAS) können bis über 29'000 CHF reichen.[12]

Anerkennung (Schweiz/Liechtenstein)

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Die MAS sind in der Schweiz bundesrechtlich anerkannt und geniessen einen Titelschutz, insofern das Studium eidgenössisch anerkannt ist, was bei einem MAS nicht automatisch zutreffen muss, ansonsten handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Studientitel.[3] Der Master of Advanced Studies (MAS) löst das altrechtliche Nachdiplomstudium (NDS) ab.[13] Für Fachhochschulen sind die Mindestanforderungen an Nachdiplomstudien, die zu einem Weiterbildungsmasterdiplom führen und die Festlegung der entsprechenden Titel über die Bundesverordnung „Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen“ vom 2. September 2005[14] geregelt. Im Gegensatz zu einem M. A. oder MSc berechtigt ein MAS jedoch an gewissen Fakultäten schweizerischer Universitäten nicht zu einem Doktoratsstudium.[15]

Für eine hohe und internationale Anerkennung und Akkreditierung der (E)MBA-Abschlüsse sind die beiden Akkreditierungsagenturen AACSB sowie EQUIS wichtig. In der Schweiz sind nur die wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Zürich und Lausanne, das International Institute for Management Development in Lausanne und die Universität St. Gallen von der EQUIS akkreditiert. Bei der Anerkennung und Akkreditierung der (E)MBA-Abschlüsse der Fachhochschulen ist vor allen die Anerkennung der schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) der Schweizerischen Hochschulen wichtig.

Einzelnachweise

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  1. Die Positionierung der Weiterbildung (PDF; 2,1 MB) Weiterbildungskommission der Universität Bern, 2013.
  2. H.-R. Frey, D. Künzle: Vom Nachdiplom zum Master. (Memento vom 5. November 2006 im Internet Archive; PDF; 1,0 MB) Zentrum für Weiterbildung der ETH Zürich im Auftrag des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT), Zürich 2002.
  3. a b Glossar: FH-Weiterbildung und Bologna Reform (Memento vom 16. November 2016 im Internet Archive) (PDF) Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule für Wirtschaft. Brugg 2006.
  4. Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002). Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung; abgerufen am 25. Juli 2009
  5. Überblick Akademische Grade. (Memento des Originals vom 11. Juli 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmwf.gv.at Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung; abgerufen am 26. Juli 2009.
  6. Master of Advanced Studies nicht vorschnell streichen. pressetext, 31. Mai 2001
  7. Mastergrade in der Weiterbildung. (PDF; 21 kB) Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung.
  8. Mastergrade in der Weiterbildung (PDF; 21 kB), Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
  9. Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade. (PDF) KMK; abgerufen am 26. Juli 2009
  10. Verordnung des EVD vom 2. September 2005 über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen (PDF; 111 kB) Bern.
  11. o. V. (2008). Weiterbildung an Fachhochschulen (Memento des Originals vom 29. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bbt.admin.ch, Webseite des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Bern.
  12. Toni Schmid: Konsekutiv oder exekutiv? In: NZZ, 19. Mai 2008.
  13. K. Jaggy-Kaufmann: FHZ – Aus Nachdiplomstudiengängen werden MAS Master of Advanced Studies. (Memento vom 9. Dezember 2013 im Internet Archive) Pressemitteilung der FHZ Fachhochschule Zentralschweiz, Luzern 2005.
  14. SR 414.712 Verordnung des WBF vom 2. September 2005 über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen. In: admin.ch. Bundeskanzlei – P, abgerufen am 16. November 2016 (deutsch).
  15. Abschlüsse und Zulassungskriterien für eine Weiterbildung an der Universität Zürich. In: weiterbildung.uzh.ch. Archiviert vom Original am 16. November 2016; abgerufen am 16. November 2016 (deutsch).