Ordensregel

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Der hl. Benedikt übergibt seine Regel den Olivetanern, Fresko von Sodoma (1505–1508)

Unter einer Ordensregel versteht man die Zusammenfassung der Ziele, Verhaltensweisen und Regeln, die als Lebensregel für eine Ordensgemeinschaft schriftlich fixiert werden. Oft werden sie in Manuskripten oder Regelbüchern zusammengetragen.

Andere Begriffe für eine Ordensregel sind Regula, Formula vitae, Formula institutionis, Consuetudines (Bräuche, Gewohnheiten), Constitutiones (Konstitutionen) oder Statuta (Statuten).[1]

Grundlage einer Ordensregel ist die Beobachtung der evangelischen Räte, meist Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam, bei den benediktinischen Orden hingegen Stabilitas loci („Ortsbeständigkeit“), Conversio morum („Bekehrung der Sitten, tägliche Umkehr“) und Gehorsam.

Dazu kommen Anweisungen zum Gebet und zur Frömmigkeitspraxis, zur Arbeitsweise, zu den Oberen, zur Beachtung der Klausur und zum Zusammenleben der Gemeinschaft. Darüber hinaus enthält die Ordensregel meist auch Bestimmungen zur Aufnahme der Anwärter, zum Noviziat und zur Ablegung der Profess.

Um 320 gründete Pachomios (um 292–346) in Oberägypten das erste Kloster und verfasste um 325 die sogenannte „Engelsregel“, eine Mönchsregel als Vorläuferin späterer Ordensregeln. Basilius von Caesarea verfasste um 350 in Anlehnung an Pachomios’ Regel eine eigene, die heute noch für die Mehrzahl der Klöster der orthodoxen Kirchen gilt und auch Grundlage für die von Benedikt von Nursia um 540 verfasste Regula Benedicti war.

Viele Ordensgründungen entstanden aus der Reaktion auf den Geist oder besondere Nöte und Anforderungen der jeweiligen Zeit. Manche Ordensgründer haben durch ihre Schriften oder ihr Vorbild einen anderen Lebensstil vorgegeben (wie Franziskus oder Teresa von Avila) oder zur Vertiefung der Spiritualität beigetragen (z. B. die Exerzitien des Ignatius von Loyola).

Als Ordensregeln gelten:

Einzelnachweise

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  1. Karl Suso Frank: Ordensregel. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1106 ff.