Rechtsschule

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Die Rechtsschule ist eine Lehrstätte des Rechts, insbesondere in der römischen Antike und im Islam. Auch unterschiedliche Denkrichtungen innerhalb der Rechtswissenschaften und der Scharia werden so bezeichnet.

Vertiefungsstudium

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Heute werden als „Rechtsschule“ auch Vertiefungsstudien bezeichnet, die (auch deutschsprachige) Universitäten im Ausland anbieten, beispielsweise

Bekannte Schulen

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Antike
Mittelalter, Neuzeit

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es nach Auflösung des Reichskammergerichts die Rechtsschule Wetzlar.

Rechtsschulen im Islam

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Islamische Rechtsschulen werden als Madhhab bezeichnet. Der Begriff steht für verschiedene Richtungen in der Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia. In der Frühzeit des Islam – seit dem 8. Jahrhundert – haben sich mehrere Rechtsschulen herausgebildet, von denen heute vor allem 5 bis 6 von Bedeutung sind. Es sind dies