Regierungsbezirk Köslin

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Verwaltungsgliederung Pommerns im Jahr 1913:
Regierungsbezirk Köslin
Regierungsbezirk Stralsund
Regierungsbezirk Stettin

Der Regierungsbezirk Köslin (im 19. Jahrhundert Cöslin) in der preußischen Provinz Pommern bestand von 1816 bis 1945.

Im Jahre 1816 wurde die Stadt Cöslin Sitz des Regierungspräsidiums für Hinterpommern. Am 1. Dezember 1900 zählte der Bezirk 587.783 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 597.869. Die Fläche umfasste im Jahre 1900 14.030,73 km², auf die 1900 Städte und Gemeinden verteilt waren.

Der Sitz der Regierung war zunächst ein aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammendes Gebäude an der Ecke Regierungsstraße/Kleiner Wall. Mit dem Anwachsen der Verwaltung war die Regierung allmählich über elf Gebäude in der Stadt Köslin verteilt. Erst 1939 wurde ein neues, repräsentatives Regierungsgebäude fertiggestellt.[1]

Stadt- und Landkreise

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Name Einwohner 1900 Einwohner 1939 Bemerkung
Stolp, Stadt 27.293 59.377 Kreisfrei seit 1898.
Köslin, Stadt - 33.429 Kreisfrei seit 1923.
Kolberg, Stadt 37.051 Kreisfrei seit 1920.
Belgard (Persante) 47.097 79.183 1932 mit dem Kreis Schivelbein fusioniert.
Bublitz 20.916 - 1932 mit dem Kreis Köslin fusioniert.
Bütow 26.021 28.018
Dramburg 35.863 - 1938 in den neuen Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen integriert.
Greifenberg i. Pom. 47.806 Bis 1938 im Regierungsbezirk Stettin
Kolberg-Körlin 57.871 38.785 Stadt Kolberg wurde 1920 als Stadtkreis ausgegliedert.
Köslin 48.678 80.287 1932 mit dem Kreis Bublitz fusioniert.
Lauenburg i. Pom. 45.986 63.985
Neustettin 76.101 - 1938 in den neuen Regierungsbezirk Grenzmark Posen-Westpreußen integriert.
Regenwalde - 49.668 Bis 1938 im Regierungsbezirk Stettin.
Rummelsburg 33.785 40.692
Schivelbein 19.656 - 1932 mit dem Kreis Belgard fusioniert.
Schlawe 73.206 78.363
Stolp 75.310 83.009

Regierungspräsidenten

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Regierungsgebäude in Köslin (1903)
Otto Junghann, Regierungspräsident von 1919 bis 1925

Nach Kriegsende 1945 wurde Köslin zusammen mit ganz Hinterpommern von der sowjetischen Besatzungsmacht gemäß dem Potsdamer Abkommen der Volksrepublik Polen zur Verwaltung unterstellt. Unter der kommunistischen polnischen Regierung wurde in der Folgezeit die „wilde“ Vertreibung der einheimischen Bevölkerung vorgenommen. Für Köslin wurde die polnische Ortsbezeichnung „Koszalin“ eingeführt. Die Stadt war bis 1998 Sitz der Woiwodschaft Köslin, die danach in den Woiwodschaften Westpommern (Sitz: Stettin) bzw. Pommern (Sitz: Danzig) aufging.

  • Johannes Hinz: Pommern. Lexikon. Sonderausgabe. Würzburg 2001, ISBN 3-88189-394-6.
  • Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich auf Grund der Volkszählung 1939. Hrsg. vom Statistischen Reichsamt, Stettin 1941.
  • Gustav Neumann: Geographie des Preußischen Staats. 2. Auflage, Band 2, Berlin 1874, Kap. III, 2. Abschn.: Der Regierungs-Bezirk Köslin, S. 123–133.
  • Königliches Finanzministerium: Die Ergebnisse der Grund- und Gebäudesteuerveranlagung im Regierungsbezirk Köslin, Berlin 1866 (Digitalisat).
  • Friedrich von Restorff: Topographische Beschreibung der Provinz Pommern mit einer statistischen Uebersicht, Nicolaische Buchhandlung, Berlin und Stettin 1827, S. 228–325 (Digitalisat).
  1. Ein Bauereignis in Köslin. Das neue Regierungsgebäude. In: Die Pommersche Zeitung. Nr. 29/2012, S. 7.