Rohtenburg

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Film
Titel Rohtenburg
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 2006
Länge 88 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Martin Weisz
Drehbuch T. S. Faull
Produktion Marco Weber,
Andreas Schmid,
Vanessa Coifman
Musik Steven Gutheinz
Kamera Jonathan Sela
Schnitt Sue Blainey
Besetzung

Rohtenburg ist ein Kinofilm aus dem Jahr 2006. Regie führte der frühere Videoclip-Regisseur Martin Weisz, die Hauptrolle wird von Thomas Kretschmann gespielt. Der Kinofilm orientiert sich an den tatsächlichen Ereignissen im Fall Armin Meiwes, welcher im März 2001 auf ähnliche Weise in Rotenburg an der Fulda einen Mann getötet hat. Der für den 9. März 2006 geplante deutsche Kinostart wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung untersagt. Der Bundesgerichtshof hob das Verbot drei Jahre später auf. Der Film lief ab dem 18. Juni 2009 in deutschen Kinos an.

Die junge Kriminalpsychologie-Studentin Katie Armstrong hat sich für ihre Abschlussarbeit ein ungewöhnliches Thema ausgesucht. Sie möchte einen Blick auf die medialen Schlagzeilen und die Hintergründe zu einem Mordfall in Deutschland werfen. Mit Oliver Hartwin findet sie einen Verbrecher, der über das Internet ein Opfer gesucht hat, welches bereit war, sich von ihm töten zu lassen. Das Opfer war Simon Grombeck, der in Hartwins Pläne eingewilligt und sich mit ihm auch getroffen hatte.

Katie Armstrong beginnt ihre Recherchen in dem Heimatort des Mörders. Sie findet dabei Hinweise auf ein recht isoliertes Leben Hartwins, der lange Zeit ganz unter der strengen Aufsicht seiner dominanten Mutter stand. Er versuchte mehrfach, dieser Umklammerung und somit auch der Einöde seines Heimatdorfes zu entkommen. Im Laufe der Jahre entwickelte Hartwin auch immer bizarrere Gewaltfantasien. Während ihrer Recherchen wird der Studentin anonym ein Video zugespielt. Auf dieser Videokassette ist in jeder Einzelheit der gewaltsame Tod von Simon Grombeck festgehalten.

Der Film spielt auf die tatsächlichen Geschehnisse um die Tötung von Bernd Brandes durch Armin Meiwes an. Im Zuge der medialen Berichterstattung um den Strafprozess gegen Meiwes wurde dieser als der „Kannibale von Rotenburg“ bekannt. Da dieser Prozess gegen Meiwes noch nicht abgeschlossen war, versuchte Meiwes, gerichtlich gegen den Film vorzugehen. Er begründete dieses unter anderem damit, dass von ihm keine Zustimmung zur Verarbeitung seines Lebens in dieser Form vorlag und der Film, insbesondere in Bezug auf laufende Strafprozesse, seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Im Film werde Hartwin als bestialischer Mörder dargestellt, und Meiwes fürchtete so eine Vorverurteilung durch die Kinobesucher und die Medien.

Juristische Konsequenzen

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Am 3. März 2006 erließ das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Antrag von Armin Meiwes eine einstweilige Verfügung, welche die Aufführung des Filmes untersagte[2]. Die Persönlichkeitsrechte des Klägers seien höher einzuschätzen als eine mögliche künstlerische Aufarbeitung des Themas, zumal die Differenzen zwischen Film und Realität „hinreichend glaubhaft“ dargelegt werden konnten. Produktionsfirma und Verleih halten das Urteil für verfassungswidrig und sehen die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Kunstfreiheit eingeschränkt. Am 17. Juni 2008 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein Urteil des Landgerichts Kassel, welches das Inverkehrbringen des Films untersagte und damit im Wesentlichen seinen Entscheid vom 3. März 2006.[3] Gegen das Urteil wurde Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Da diese zugelassen wurde, war das Urteil noch nicht rechtskräftig.[4] Obwohl der Film bis dato noch nicht in den Kinos lief, waren 2007 mehrere Aufnahmen mit deutscher Tonspur in mehreren Filesharingbörsen und P2P-Netzen aufgetaucht. Am 26. Mai 2009 wurde das Verbot durch den VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs unter Berücksichtigung der Kunst- und Filmfreiheit aufgehoben.[5]

  • 14. Oktober 2006 Sitges Festival Internacional de Cinema de Catalunya: Preis für die beste Regie an Regisseur Martin Weisz für Rohtenburg (englischer Titel: Grimm Love), für die Kameraführung an Jonathan Sela sowie für schauspielerische Leistungen an Thomas Huber und Thomas Kretschmann

Einzelnachweise

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  1. Freigabebescheinigung für Rohtenburg. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, März 2006 (PDF; Prüf­nummer: 105 125 K).
  2. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 3. März 2006,14 W 10/06 .
  3. Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17. Juni 2008, 14 U 146/07.
  4. Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main: „Oberlandesgericht bestätigt Verbot des Spielfilms ‚Rohtenburg‘“ (Memento des Originals vom 10. Dezember 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de In: olg-frankfurt.justiz.hessen.de.
  5. Pressemitteilung des BGH: „Spielfilm über ‚Kannibalen von Rotenburg‘ darf gezeigt werden“. In: juris.bundesgerichtshof.de.