Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge

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Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Fläche 4 700 km² [1]
Systematik nach Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands
Großregion 1. Ordnung Mittelgebirgsschwelle
Großregion 2. Ordnung Östliche Mittelgebirgsschwelle
Großregion 3. Ordnung 39, 41 →
Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge mit Vogtland
Haupteinheitengruppe Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge
Geographische Lage
Koordinaten 50° 28′ 43″ N, 11° 12′ 22″ OKoordinaten: 50° 28′ 43″ N, 11° 12′ 22″ O
Das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge zusammen mit dem Vogtland, mit dem es eine naturräumliche Großregion 3. Ordnung bildet
Das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge zusammen mit dem Vogtland, mit dem es eine naturräumliche Großregion 3. Ordnung bildet
Das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge zusammen mit dem Vogtland, mit dem es eine naturräumliche Großregion 3. Ordnung bildet
Bundesland Thüringen, Bayern, Sachsen
Staat Deutschland, Tschechien

Das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge ist eine naturräumliche Haupteinheitengruppe Deutschlands und trägt die Kennziffer D48 bzw. 39. Es besteht in der Hauptsache aus dem bis knapp über 1000 m hohen Höhenzug zwischen den Mittelgebirgen Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Frankenwald und Fichtelgebirge, der sich vom Westen und Süden Thüringens über Oberfranken nach Südosten bis kurz vor die tschechische Grenze zieht bzw. an die Erhebungen des Böhmischen Massiv angrenzt.

Naturräumliche Gliederung

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Die naturräumliche Gliederung des Thüringisch-Fränkischen Mittelgebirges basiert auf einer deutschlandweiten Gliederung in Haupteinheitengruppen (zweistellige Ziffern) und Haupteinheiten (dreistellige Ziffern) des Instituts für Landeskunde in den 1950er Jahren im mehrteiligen Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, das der Beschreibung einer Haupteinheit im Durchschnitt zwei Buchseiten widmete. Anders als für fast alle anderen Regionen Deutschlands ist die feinere Gliederung (Haupteinheit plus Nachkommastellen) des Instituts mit Karten im Maßstab 1:200.000 für große Teile dieses Mittelgebirges nie zustande gekommen, da aufgrund der deutschen Teilung auf ostdeutsche Kartenblätter verzichtet wurde (betrifft den Thüringer Wald und den Nordwesten des Thüringer Schiefergebirges, die für Blatt 127 Gotha geplant waren, sowie den Nordosten des Schiefergebirges auf dem nicht erschienenen Blatt 128 Plauen (Nord)) und im ansonsten komplett kartierten Westteil Deutschlands ausgerechnet die bayerisch-fränkischen Landesteile nur zu kleinen Anteilen fertiggestellt wurden (betrifft Blatt 142/143 Plauen (Süd) und Blatt 154/155 Bayreuth, die das Fichtelgebirge und große Teile des Frankenwaldes abhandeln sollten, jedoch nie erschienen sind). So existieren lediglich auf Blatt 126 Fulda eine Detailaufnahme vom Nordwesten des Thüringer Waldes und im spät (1987) erschienenen Blatt 141 Coburg eine vom südlichen Schiefergebirge und vom nordwestlichen Frankenwald.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat in den frühen Jahren des aktuellen Jahrtausends eine Landesaufnahme in Auftrag gegeben, die auf Basis der naturräumlichen Gliederung speziell schutzwürdige Landschaften ausweisen sollte und die Landschaftssteckbriefe hervorbrachte, die in der Regel mehrere Teileinheiten einer Haupteinheit zusammenfassen, in selteneren Fällen eine ganze Haupteinheit beschreiben. Die Grenzziehungen dieser nicht sehr detaillierten und auch nur in Teilen naturräumlich orientierten Bestandsaufnahmen stellen für weite Teile des bayerisch-fränkischen Teils des Mittelgebirges die einzige Einteilung dar, die (minimal) feiner ist als jene in Haupteinheiten von 1959 bzw. 1960.

Für den thüringischen Teil des Mittelgebirges existiert demgegenüber eine naturräumliche Gliederung in die Naturräume Thüringens, die ab den 1990er Jahren von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLuG Jena) erstellt wurde. Sie orientiert sich zwar zunächst an der Gliederung des Instituts für Landeskunde, ist jedoch in ihren Grenzziehungen insgesamt geologischer ausgerichtet. Diese Gliederung verzichtet auch auf die explizite Nennung von Haupteinheiten und gliedert die Teillandschaften stattdessen erdzeitalterlich (u. a.) in Mittelgebirge (betrifft alle hier enthaltenen Landschaften außer dem Südlichen Vorland des Thüringer Waldes) sowie Hügelländer auf Buntsandstein (Südthüringer Buntsandstein-Waldland) und Muschelkalk (Schalkauer Plateau).

In den „eigentlichen“ Mittelgebirgen, die 6 der 7 Haupteinheiten betreffen, fallen die Grenzunterschiede zwischen Thüringer Landesanstalt und Institut für Landeskunde (TLUG) bzw. BfN nur marginal aus. In der Haupteinheit 390 wurde von TLUG die Grenze des Schalkauer Plateaus zum Buntsandstein-Waldland von der oberen Werra in Teilen (Zentrum) nach Westen verlagert (Korridor zum 577 m hohen Solaberg). Ferner endet das Südthüringer Buntsandstein-Waldland nach TLUG im Norden am Tal der Schmalkalde bzw. dem der Stille, geht aber im Nordwesten bis ans Werratal. Demgegenüber ging die ursprüngliche Haupteinheit nach Norden bis zum Tal der Truse und wurde im Nordwesten vom ebenfalls auf Buntsandstein liegenden Salzunger Werrabergland, das auch weiter nördlich den Thüringer Wald westlich flankiert, zur Werra hin abgedacht.[2][3][4][5][6]

Die Bayerische Landesanstalt für Umwelt hat in den 2010er Jahren die ihr Bundesland betreffenden Haupteinheiten untergliedert, wovon hier allerdings nur die beiden Fichtelgebirgs-Einheiten 394 und 395 betroffen sind.[7]

Gliederung in Haupt- und Untereinheiten

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Das Thüringisch-Fränkische Mittelgebirge gliedert sich wie folgt:[2]

In Kartierungen der DDR sind die Ostthüringisch-Vogtländischen Hochflächen (Ostthüringer Schiefergebirge) mit dem Thüringer Schiefergebirge der Einheit 392 als gemeinsame Landschaft „Thüringer Schiefergebirge“ beschriftet. Diese gehören jedoch zur etwas flachwelligeren Haupteitengruppe 41 Vogtland, die gemeinsam mit dem Thüringisch-Fränkischen Mittelgebirge eine Großregion 3. Ordnung bildet.

Einzelnachweise

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  1. Von der im Handbuch angegebenen Fläche wurden 505 für das Vorland des Thüringer Waldes abgezogen, welches nach allen heute etablierteren Gliederungen nicht hinzu gezählt wird; nach der Schönefeld (2008) entspringenden Grenzziehung käme indes die Fläche des Elstergebirges hinzu.
  2. a b Emil Meynen, Josef Schmithüsen (Hrsg.): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen/Bad Godesberg 1953–1962 (9 Lieferungen in 8 Büchern, aktualisierte Karte 1:1.000.000 mit Haupteinheiten 1960).
  3. a b Werner Röll: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 126 Fulda. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1969. → Online-Karte (PDF; 4,2 MB)
  4. a b c d e f Heinz Späth: Geographische Landesaufnahme: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 141 Coburg. Bundesanstalt für Landeskunde, Bad Godesberg 1987. → Online-Karte (PDF; 5,0 MB)
  5. Karten und Daten des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  6. a b c d Walter Hiekel, Frank Fritzlar, Andreas Nöllert und Werner Westhus: Die Naturräume Thüringens. Hrsg.: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. 2004, ISSN 0863-2448.
    Naturraumkarte Thüringens (TLUG) – PDF; 260 kB
    Landkreisweise Karten (TLUG)
  7. a b c d e f g Naturräume der Haupteinheitengruppen 39 und 41 im BayernAtlas der Bayerischen Staatsregierung – Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge und Vogtland (Hinweise)
  8. Name aus Blatt Coburg; im Handbuch noch als „Thüringer Schiefergebirge“ bezeichnet
  9. Die heute übliche Aufteilung in Hohes Thüringer Schiefergebirge und Schwarza-Sormitz-Gebiet ist neueren Datums und entspricht auch in etwa der Gliederung in Die Naturräume Thüringens, wobei das Schwarza-Sormitz-Gebiet die auf den erschienenen Einzelblättern kartierten Teile nicht trifft.