Trauungsmesse

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Trauungsmesse in Kyoto

Eine Trauungsmesse, früher auch Brautmesse oder Brautamt genannt, ist in der katholischen Kirche eine heilige Messe, in der die kirchliche Trauung und damit das Sakrament der Ehe gefeiert wird.

Grundverständnis

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Die christliche Ehe ist nach Lehre der katholischen Kirche ein Sakrament. Die lateinischen Kirche lehrt, dass die Brautleute selbst einander das Sakrament spenden.[1] In der Trauungsmesse erklären sie vor der Kirche ihren Ehewillen. Wegen des inneren Zusammenhangs aller Sakramente mit dem österlichen Pascha-Mysterium wird die Trauung normalerweise in der heiligen Messe gefeiert.

Die Trauuungsmesse entspricht im Verlauf weitgehend der Feier der Gemeindemesse. Nach dem Evangelium und der Homilie befragt der Priester die Brautleute.[2] Dabei erklären die Brautleute ihren Ehewillen. Mit dem öffentlichen Ja-Wort vor dem Geistlichen und den Trauzeugen[3] ist die Ehe geschlossen. Sie wird mit der Unterschrift der Trauzeugen im Kirchenbuch registriert.[4] Wenn die Ehe auch vollzogen ist (consummatio), ist sie unauflöslich.

In der Trauungsmesse bringen oft die Brautleute die Gaben zur Gabenbereitung. Sie empfangen die Kommunion unter beiderlei Gestalt.

Die Trauung kann auch im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier (früher: Wortgottesdienst) stattfinden. In einem Wortgottesdienst schließen die Brautleute ihre Ehe unter Assistenz eines Priesters, Diakons oder, wo Priester und Diakone fehlen, eines ledigen beauftragten geeigneten Laien.[5] Die Anwesenheit von zwei Zeugen ist immer erforderlich, die der vorgenannten Kleriker oder Laien in Ausnahmefällen jedoch nicht.[6][7][8]

Mit Erlaubnis des Ortsordinarius (des zuständigen Bischofs) oder des Pfarrers kann eine Ehe statt in der Pfarrkirche in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden. Auch ist mit Erlaubnis des Bischofs eine Eheschließung an einem anderen passenden Ort möglich.[9]

Die Ehe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auch begründet sein durch die Ehewillenserklärung in einer nichtkatholischen Kirche oder auf dem Standesamt.[10]

Sowohl in der Trauungsmesse als auch im Wortgottesdienst sind folgende Regelungen möglich:

  • Zum Einzug in die Kirche kann der liturgische Dienst (der Priester oder der Diakon mit den Ministranten) das Brautpaar am Portal der Kirche begrüßen und das Brautpaar durch die Besprengung mit Weihwasser segnen.
  • Die Texte der Lesung, des Evangeliums und der Predigt sind auf die Feier der Trauung bezogen. (An liturgischen Hochfesten sind jedoch auch für Trauungsmessen die liturgischen Texte des Festes vorgeschrieben.)
  • Nach der Predigt folgt der Trauritus, bei dem auch ggf. vorhandene Eheringe gesegnet werden. Der Akt der Trauung wird in der Regel mit einem Lied abgeschlossen.
  • Anschließend werden die Fürbitten vorgetragen, die inhaltlich auf den Anlass abgestimmt sein können.
  • Der Segen wird in feierlicher Form dem Brautpaar gespendet.

An den Kartagen Karfreitag und Karsamstag ist eine kirchliche Trauung ausgeschlossen[11]; in der Fastenzeit und im Advent muss sie wegen des Bußcharakters der geschlossenen Zeiten in der Ausgestaltung schlicht gehalten sein.

Quellen und Textausgaben

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  • Die Feier der Trauung in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Zweite Auflage. Herausgegeben im Auftrag der Bischofskonferenzen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz sowie der (Erz-)Bischöfe von Bozen-Brixen, Lüttich, Luxemburg und Straßburg. Herder u. a., Freiburg/Basel/Wien u. a. 2002, ISBN 3-451-22865-3, S. 33–53. [Ausgabe mit dunkelgrünem Umschlag; Trauungsmesse in Kapitel I].
  • Die Feier der heiligen Messe. Meßbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Authentische Ausgabe für den liturgischen Gebrauch. Kleinausgabe. Das Meßbuch deutsch für alle Tage des Jahres. Freiburg im Breisgau u. a. 1975, 2. Auflage 1988, Ndr 2001, ISBN 3-451-21289-7 u. a., S. 978–992. [3 Formulare zur Trauungsmesse]

Einzelnachweise

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  1. CIC canon 1601, §. 1; abgerufen am 9. November 2023.
  2. Text der Fragen und Antworten; abgerufen am 9. November 2023.
  3. Katechismus der Kath. Kirche, Kompendium, Ziff. 343f, 2005, ISBN 3-629-02140-9.
  4. Konzil von Trient Session XXIV, Dekret Tametsi
  5. CIC Kapitel V, Can. 1108 ff; abgerufen am 9. November 2023.
  6. Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands: Kirchliche Trauung ohne den Priester. Herder & Co, Freiburg im Breisgau 1955, S. 186.
  7. CIC, c. 1108.
  8. CIC, c. 1116 § 2
  9. CIC c. 118 (Memento des Originals vom 10. Juni 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.codex-iuris-canonici.de
  10. Ehevorbereitungsprotokoll Ziff. 23 f und Anm. 21 (Memento vom 18. April 2013 im Internet Archive)
  11. Die Feier der Trauung, 21992, Nr. 31, Praenotanda Nr. 32; Pastorale Einführung Nr. 22